Hier zeige ich euch Bilder aus meinen Shootings der Bereiche Baby, Babybauch, Kinder, Familie, Paare und Feiern
Impressum:
Nadine Völker
Friedrich-Ebert-Straße 22
97199 Ochsenfurt
0176 826 16 302 (Whatsapp!)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB und Datenschutzverordnung der Firma
N.V. Hobbyfotografie Nadine Völker
I. Allgemeines, Leistungen und Pflichten der Fotografin
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ” N.V. Hobbyfotografie Nadine Völker", nachfolgend als Fotografin bezeichnet.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
3. Die Fotografin führt den Wunsch des Auftraggebers nach bestmöglicher Art und Weise aus. Die Art und Menge der Lichtbilder sind verschieden und werden je nach Preisklasse und Kundenwunsch von der Fotografin bestimmt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl von Bildern besteht nicht, wenn vorher keine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde.
4. Die Fotografin verpflichtet sich, die Mindestanzahl an Bildern (Berechnung inkl. bearbeiteter Bilder) abzuliefern. Die Anzahl der Bilder über die Vereinbarung hinaus ist gratis und ohne Preisaufschlag als Service der Fotografin. Die Fotografin bearbeitet eine Auswahl an Bildern in verschiedenen Versionen. Diese Anzahl und die Bilder, die bearbeitet werden, bestimmt die Fotografin. Das Model/die Models/Auftraggeber dürfen aber Wünsche äußern.
5. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Art und Anzahl der Bilder. Eine mündliche ungefähre Aussage der Fotografin über die Bearbeitungszeit ist nur ein grober Anhaltspunkt und keine Garantie, da sich bei der Durchsicht der Fotos erst der Bearbeitungszeitraum ergibt. Die Fotografin verpflichtet sich, die Fotos schnellstmöglich zu bearbeiten und an den Kunden zu liefern.
II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Hierzu zählen auch das Recht, Bilder in sozialen Medien zu veröffentlichen, Abzüge zu Drucken usw.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf den Auftraggeber über.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
6. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei der Fotografin.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale von der Fotografin festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin das Honorar ohne Mehrwertsteuer im Sinne des Kleingewerbes nach §19 UstG aus.
3. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder per Vorkasse bar oder per Überweisung zu zahlen.
Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern, Leinwänden, Kalendern etc.) ist der Preis ebenfalls im Voraus zu zahlen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin mit vollem Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht für die Fotografin.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
6. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fotografin den Beruf nicht als Ausbildung gelernt hat und ihre Kenntnisse über Fotografie sich im Bereich der Hobbyfotografie befinden. Die Fotografin kennt sich aus mit den theoretischen Bereichen in Licht, Kameraeinstellungen und Bildbearbeitung, allerdings ausdrücklich nicht im Umfang eines Profifotografen. Daher kann der Auftraggeber keine Bilder auf dem Niveau eines Profifotografen verlangen. Die Fotografin versichert, die Bilder mit Leidenschaft und ihrem Kenntnisstand und ihrem Können entsprechend anzufertigen und diese in einer dem Preisstandard angepassten Weise abzuliefern.
8.. Die Preise für Shootings und deren Art und Inhalt sind vor Beauftragung durch den Kunden zu erfragen. Nachverhandlungen und Einbehaltungen von Honoraren sind ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich mit Erteilung des Auftrages mit den Preisen automatisch einverstanden. Preise können bei Änderung/Zubuchung von Leistungen/Wegfall von Leistungen variieren und nur von der Fotografin geändert werden und werden auch nur von der Fotografin bestimmt.
9.Die Grundpreise sind einzusehen auf der Homepage der Fotografin: www.nvhobbyfotografie.de
Zubuchungen, Wegfall von Shootingteilen, Sonderwünsche oder andere Shootingwünsche,die noch nicht im Leistungsangebot der Fotografin sind, sind bei der Fotografin zu erfragen. Die Preise hierfür bestimmt die Fotografin pauschal.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
Die Fotografin haftet nicht für Leistungsausfälle bei Krankheit der Fotografin oder durch sonstige unvorhersehbare private oder berufliche Ereignisse, die zu einem Ausfall des Fotoshootings führen. Ersatzfotografen können hierbei von der Fotografin vorgeschlagen werden, die Fotografin haftet aber nicht für Preisdifferenzen und ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
2. Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrtes Bildmaterial nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Bildmaterial kann bis zu 30 Jahre gespeichert werden (s. VIII)
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder des Speichermediums. Bei grober Fahrlässigkeit oder Beschädigung des Mediums, welches der Kunde in Eigenverschulden verursacht, erlischt die Garantie.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6. Farbabweichungen der Bilder sind kein Reklamationsgrund, da die Fotografin die Bilder über den eigenen Laptop bearbeitet und sich nur nach dieser Farbkalibrierung richten kann. Farbunterschieden an anderen Wiedergabemedien sind daher kein Verschulden der Fotografin.
7. Bei Verlust der Bilder und Nachbestellung bei der Fotografin gelten die Preise für Nachbestellungen (s. Preisliste) + zusätzliche Materialkosten.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Im Sinne der Datenschutzverordnung ab 25.05.2018 bedarf es der gesonderten schriftlichen Genehmigung der auf Bildern dargestellten Personen zur Veröffentlichung und Speicherung der Bilder und Daten durch die Fotografin. Die Fotografin regelt diesen Datenschutz und die Veröffentlichung und Speicherung daher vor jedem Shooting mit einem Vertrag, der den aktuellen Richtlinien entspricht.
3. N.V. Hobbyfotogrfie darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient, wenn das Einverständnis des/der abgebildeten Person in schriftlicher Form vorliegt.
4. Der Widerruf dieser Einverständiserklärung ist von der/den abgebildeten Person(en) jederzeit in schriftlicher Form möglich. Die Fotografin verpflichtet sich, bei Widerruf die Bilderveröffentlichung rückgängig zu machen und bei schriftlichem Antrag des/der Auftraggeber die Daten zu löschen.
SONDERREGELUNG:
Bei Hochzeiten, Junggesellenabschiede, Geburtstagen und sonstigen Feiern, bei denen neben dem/der Auftraggeber Gäste anwesend sind, sind der/die Auftraggeber mit der Erstllung von Bildern durch die Fotografin einverstanden. Vom Aufraggeber müssen auch die Gäste und alle sonstigen Personen der Feier darauf hingewiesen werden, dass Bilder auch von diesen Personen erstellt werden. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Zusammenhang alle Personen informiert wurden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird N.V. Hobbyfotografie, von der Haftung vollumfänglich freigestellt. Diese Ausnahmeregelung der Datenveröffentlichung beruht auf §23 Abs. 1 Nr.1 der DSGVO, gültig ab 25.05.2018 zum Zwecke der Auftragserfüllung bzw. des Vertragszweckes. Es können von der Fotografin Bilder veröffentlicht werden, auf denen fotografierte Personen nicht erkennbar sind bzw. Bilder, die eine allgemeine Szene darstellen oder wenn die Personen auf einem Bild zufällig im Hintergrund zu sehen sind.
Bei schriftlichem Antrag bzw. Widerruf der Speicherung und Veröffentlichung der Bilder und Dateien bedarf es die Zustimmung und die Unterschrift aller Vertragspartner (z.b. beider Brautleute), auch bei Trennung und Streitigkeiten innerhalb der Vertragspartner.
Eine Löschung der Veröffentlichung kann auch von nur einem Vertragspartner beantragt werden, für Bilder, auf denen er selbst abgebildet ist.
5. Von der Fotografin und auch vom Kunden dürfen keine Bilder veröffentlich werden, die die Fotografin oder den Kunden in Verruf bringen. Dies gilt vor allem für erotische Aufnahmen, diese dürfen nur in dezent-erotischer Form veröffentlicht werden. Dabei dürfen keine Geschlechtsteile oder Brustwarzen (Frauen) zu sehen sein. Erotische Aufnahmen werden von der Fotografin sehr vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet und keinem Dritten zur Verfügung gestellt. Für Werbezwecke erfragt die Fotografin immer vorher die Erlaubnis des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Veröffentlicht werden dürfen allerdings Detailfotos von erotischen Aufnahmen, die keine Rückschlüsse auf die abgebildete Person zulassen. Hierzu gehören z.B. Hände, Fesseln, Körperdetails, Füsse, Schuhe, Rücken usw.
6. Bei Buchung der Fotografin für mehrere Personen, z.B. Taufen mit mehreren Kindern, Kommunion usw., bei der die Fotos für mehrere Personen gemacht werden, erklären sich die betreffenden Personen damit einverstanden, daß auch die anderen Personen die Fotos zur Verfügung gestellt bekommen, auf denen die jeweils Anderen abgebildet sind. Ein Widerruf hier ist nicht möglich, da der Auftragszweck der Fotografin sonst nicht erfüllt werden kann.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, ggf. Shootingkleidung, Schuhe, Deko etc.).
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder die Person(en), die abgelichtet werden sollen, sauber, ordentlich und gepflegt zum Shooting erscheinen, so dass gute Aufnahmen möglich sind, die weder die Fotografin noch das/die Model(s) in Verruf bringt/bringen.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins spätestens 24 Stunden vor dem Termin ist keine Zahlung fällig.) Bei kürzerfristigen Absagen ist ein Ausfallhonorar von 50% fällig und bei Nichterscheinen zum Termin ohne Absage ein Ausfallhonorar von 100%
4. Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf). Die Fotografin behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen und auszusortieren und/oder zu löschen.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können von der Fotografin gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Persönliche Daten des/der Auftraggeber werden zum Zwecke finanzamtrelevanter Geschäftsvorgänge für 10 Jahre gespeichert in digitaler Form auf dem Datenträger (Laptop, PC) der Fotografin und in handschriftlicher Form in der Buchführung der Fotografin. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und nicht für Werbezwecke verwendet. Ausschließlich die Fotografin hat Zugang zu persönlichen Daten.
Bilder und Dateien können für 30 Jahre von der Fotografin gespeichert werden zum Zwecke von Nachbestellungen und zeitgeschichtlicher Dokumentation.
XI. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwendt die Fotografin USB-Sticks, CDs und DVDs, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von der Fotografin gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Ebenso kann der Bildausschnitt bei Abzügen anders sein als beim digitalen Bild. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von N.V. Hobbyfotografie) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die Ziffer VI.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XI. Sonderregelung
Bei kostenlosen Shootings (TFP) oder bei nichtbezahlten Bildern bzw. nur teilweisse bezahlten Bildern hat die Fotografin sämtliche Nutzungsrechte für Werbezwecke, Veröffentlichung und Nutzung der Bilder. Die auf den Bildern dargestellten Personen können nur mit rechtswirksamer Begründung vom Vertrag zurück treten. In diesem Fall dürfen sowohl die Fotografin wie auch das Model/die Models die Fotos nicht mehr verwenden.
Bei TFP-Shootings kann das Model/die Models schriftlich vom Vertrag zurück treten und der Veröffentlichung der Bilder widersprechen. Hierbei wird eine Entschädigung für die Fotografin von 150,- Euro bei normalen Shootings und der jeweilig geltende Paketpreis bei Hochzeiten und Feiern +150,- Euro Entschädigung fällig.
Die Fotografin ist berechtigt, auch ohne Einwilligung Fotos zu veröffentlichen, auf denen das Model/die Models nicht erkennbar sind, z.B. Detailaufnahmen oder Körperteile, die keinen Rückschluß auf die Person/die Personen zulassen.
XII. Preise von Nachbestellungen
Bei Verlust, Beschädigung etc. von Bildern aus Fotoshootings einige Zeit nach Abschluss des Auftrages können die Bilddateien bei der Fotografin, sofern noch vorhanden, nachbestellt werden. Der Preis dafür beträgt bei regulären Fotoshootings 35,- Euro
Bei Hochzeitsbildern, auch ursprünglich kostenlose, liegt der Preis der Nachbestellung pauschal bei 75,- Euro.
zzgl. jeweils Materialkosten (USB-Stick, CD, DVD o.ä.) und zzgl. Portokosten etc.
XIII. Sonderregelung TFP-Shootings
TFp-Shootings (=Time for Print) ist ein Shooting ohne gegenseitige Honorarzahlungen auf Basis gegenseitiger Nutzungserlaubnis. Tfp-Shootings werden von der Fotografin ab und zu angeboten, um neue Ideen und Techniken auszuprobieren und/oder im Freundes- und Familienkreis. Auch hierbei wird nur mit Vertrag gearbeitet.
Fahrt- und Aufwandskosten müssen von beiden Seiten selbst getragen werden.
Das Model erhält alle relevanten Dateien von der Fotografin in Form von CD, DVD oder USB-Stick. Das Model trägt die Kosten für das Material.
Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den
Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotikaufnahmen mit 45%
und bei allen anderen Aufnahmen zu 30% finanziell beteiligt.
Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und
inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke ( Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard ) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.
Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht
entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.
Die Fotografin ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung,
Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in
veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien
(Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder
auszustellen.
Eine Nennung der Fotografin ist hierbei erwünscht aber nicht verpflichtend.
Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten
veröffentlicht werden.
Eine Veröffentlichung der Bilder, die über Teilakt hinausgehen ist im Vorfelde zwischen den Parteien abzustimmen.
Das Model/die Models sind dazu verpflichtet, sauber und ordentlich, pünktlich und dem Shootingprojekt entsprechend gekleidet zum Termin zu erscheinen.
Lediglich die Fotografin bestimmt im Voraus eines Shootings, ob dies auf Tfp-Basis gemacht wird. Anfragen hierfür vom Kunden ausgehend werden nicht beachtet.
Die Veröffentlichung von Bildern kann auch hierbei von beiden Seiten schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf einer Partei hat jedoch zur Folge, dass auch die andere Partei die Bilder nicht mehr nutzen darf. Veröffentlichungs-, Speicherungungs- und Nutzungrechte entfallen und eine Entschädiungszahlung in Höhe des normalen Shootingpreises + 50,- Euro Entschädigung an die Fotografin wird fällig s. XI Sonderregelung oben.
XIV. Haftungsausschluß bei Unfällen
Für Unfälle und Verletzungen wird keine Haftung übernommen. Dem Model/den Models ist/sind bekannt, dass eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr durch z.B. das Stehen/Laufen in Highheels, besteigen von Treppen, Aufenthalt im Steinbruch, leichte Druckschmerzen durch Fesseln oder Bondage, aber auch Fahrten zu Shootingplätzen und der Aufenthalt auf dem Privatgrundstück der Fotografin und im Studio ausgeht. Die Fotografin wird durch das Einverständnis zu allen Shootingaktionen vollumfänglich von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld und Kostenübernahme für Arzt-, Krankenhaus und Anschlussheilbehandlungen von Zahlungen ausgeschlossen.
Jegliche Unfall- und Verletzungsgefahren muss das Model/die Models selbst abschätzen. Das Fotoshooting findet auf eigene Gefahr hin statt.
XIIV. Schlussbestimmungen
Ab 25.05.2018 verweist die Fotografin zur Erfüllung der Datenschutzpflicht nach DSGVO gesondert auf ihre AGB. Diese sind einzusehen auf der Homepage der Fotografin.
Es wird ausschließlich mit schriftlichen Vertrag zwischen Kunden und Fotografin gearbeitet zur Erfüllung der Datenschutzpflicht nach DSGVO. Dies gilt sowohl für gebuchte Shootings wie auch für kostenlose Shootings zu Werbezwecken und/oder für kostenlose Shootings im Verwandten- und Freundeskreis.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Nadine Völker
Die AGB gelten ab dem 01.11.2017
Die Überarbeitung der AGB nach DSGVO gelten ab 25.05.2018
letzte Aktualisierung am 04.04.2024
www.nvhobbyfotografie.de